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Anzeigentarife
Hier finden Sie alle Formate und Anzeigentarife für Ihren Werbeauftritt in der Sportzeitung.
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Themenstrecken, Sonderhefte, Specials auf Anfrage Alle angeführten Preise verstehen sich exklusive 5% Werbeabgabe und 20% USt. |
Ganzseitige Anzeigen als PDF-File, ansonsten Datenträger plus Proof oder ISDN-Datenübermittlung: Macintosh, Leonardo, ISDN-Nr. ++43-(0)1 585 60 55. Kontrollfax mit Ordnerbezeichnung an ++43-(0)1 585 57 57-411. |
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AUFTRAGSERTEILUNG 2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall gelten sie für die nächste Ausgabe. 3. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpfl ichtet, Inserate auf ihren Inhalt und ihre Form hin zu überprüfen. Gewinnspiele, Gutscheine und Tip-on-Cards oder Zugaben werden im rechtlich erforderlichen Ausmaß angepasst, der Auftraggeber hält den Verlag klag- und schadlos. 4. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch den Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Erfolgsaussichten wesentlich in Frage gestellt sind. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. 5. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckaufl age erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsaufl age zu bezahlen. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet. 7. Die Verlagsgruppe LW MEDIA (LW Werbe- und Verlagsgesellschaft m.b.H. und Sportzeitung Verlags-GmbH) behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Schadenersatzanspruch durch eine solche Ablehnung ist ausgeschlossen. DRUCKUNTERLAGEN 2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 3. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen. 4. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden. 5. Satz- und Grafikkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert. 6. Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 7. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Verlag zur Kenntnis zu bringen. 8. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler. 9. Der Auftragnehmer ist nicht verpfl ichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Verlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. PLATZIERUNG 1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. 2. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. BEILAGEN / BEIKLEBER / BEIHEFTER 1. Der Inhalt von Beilagen, Beiklebern oder von Beiheftern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich beziehen. 2. Vor Auftragsausführung ist 2 Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster vorzulegen. 3. Sollte die angelieferte Menge an Beilagen die jeweilige Aufl agenzahl überschreiten, so werden Restbeilagen nach Möglichkeit in der folgenden Ausgabe im Zielgebiet nochmals gestreut. Verrechnet wird die tatsächlich beigelegte Menge unabhängig von der jeweiligen Ausgabe. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktions- und Lithobedingungen zur Anwendung. STORNO 1. Bei Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 25 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. 2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen. 3. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen. VERRECHNUNG 1. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt. 2. Rabatte können auf Wunsch sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Kalenderjahres gutgeschrieben werden. Eine Umstellung dieses Modus ist innerhalb eines Kalenderjahres nicht möglich. 3. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % verrechnet werden. 4. Rabattrechnungen sind schriftlich bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres anzufordern. 5. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar. ZAHLUNG 1. Zahlungsfrist: 14 Tage netto Kassa ab Faktureneingang. 2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie Einziehungskosten berechnet. 3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 4. Wechsel können nicht akzeptiert werden. 5. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in A-3500 Krems (Erfüllungsort und Gerichtsstand). Es ist österreichisches Recht anzuwenden. |
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